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Ẹrbentschlagung
Erbsausschlagung
Wortart:
Substantiv
Gebrauch:
Österr. Standarddeutsch
Erstellt von:
Siljara
Erstellt am:
17.05.2022
Region:
Völkermarkt (Kärnten)
Bekanntheit:
0%
Bewertungen:
0
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Kommentare (2)
In einer Diplomstudie hat der Autor festgestellt, dass eine völlige Deckung von unterschiedlichen bundesdeutschen und österr. Rechtsbegriffen selten ist und nur in wenigen Bereichen vorhanden ist
Dies gilt z.B. für den österreichischen Begriff
"Erbentschlagung"
, der sich mit dem Begriff des deutschen Terminus "Erbsausschlagung" deckt.
source: Michael Kucharski, "Austriazismen im Erb- und Familienrecht", Diplomarbeit Univ. Wien
file
Siljara
17.05.2022
Die Erklärung, durch die jemand zu Gunsten einer anderen Person auf sein Erbrecht verzichtet, bedarf, anders als die bloße
Erbentschlagung
nach § 805 ABGB, der Annahme
source: OGH 24. 5.1967. Rechtssatz RS0013025, RIS
Gesamtrechtsnachfolge bei qualifizierter
Erbsentschlagung
[…]
Mit einer qualifizierten
Erbentschlagungs
erklärung vom 20. April 2006 entschlug sich K zugunsten seines Neffen Herrn St des Erbrechtes.
source: Unabhängiger Finanzsenat Wien,13.3.2012 Findok
Siljara
17.05.2022
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