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Überstellungsverlust



Abzug von geleisteten Dienstzeiten bei Laufbahnänderung von Beamten


Wortart: Substantiv
Kategorie: Arbeitswelt Amts- und Juristensprache
Erstellt von: Koschutnig
Erstellt am: 04.02.2009
Bekanntheit: 0%  
Bewertungen: 2 2

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Kommentare (2)


Überstellung
ist die Ernennung zum Beamten einer anderen Besoldungs- oder Verwendungsgruppe. (zumeist eine "Höhergruppierung")* Beamten, die in eine höherwertige Verwendungsgruppe ("C-,B-,A-Beamte") überstellt werden, ohne die dafür vorgesehenen Erfordernisse zu besitzen (Reifeprüfung, Hochschulabschluss), werden bei der Gehaltsermittlung sowie bei der Neuberechnung des Vorrückungsstichtages tatsächliche Dienstjahre abgezogen: 2 Jahre bei fehlender Matura, 4 Jahre bei fehlendem Hochschulstudium. http://tinyurl.com/83jayq9

* Wird eine Lehrperson in eine höhere Verwendungsgruppe überstellt, so wird ihr seine (sic!) in der bisherigen Verwendungsgruppe anrechenbare Gesamtdienstzeit in der neuen Verwendungsgruppe nicht voll angerechnet, sondern folgender Überstellungsverlust abgezogen...
http://tinyurl.com/7srcq9v
Koschutnig 04.02.2009


Kategorie: Historisch - allerdings erst seit 2015! Etwas Ähnliches heißt jetzt anders:
Mit der Besoldungsreform 2015 eng verbunden sind die neuen, zu Beginn höheren Gehaltsansätze. Damit werden keinerlei Ausbildungszeiten oder sonstige Zeiten mehr angerechnet. Vielmehr sind diese mit den neuen Gehaltsansätzen bereits pauschal abgegolten Diese Systematik machte die Einführung eines neuen Rechtsinstitutes notwendig, das Ähnlichkeiten mit dem früheren Überstellungsverlust hat – der Vorbildungsausgleich.
source: FCG BMHS OÖ

Lanquart 05.03.2020



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