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(sich) den Akt ausheben lassen



(sich) Akteneinsicht verschaffen (bzw. geben lassen)


Wortart: Wendung
Erstellt von: rolandschweiger
Erstellt am: 26.01.2009
Bekanntheit: 0%  
Bewertungen: 1 0

Dieser Eintrag ist als Teil des Wörterbuches eingetragen.

Kommentare (1)


Da muss ich mir erst einmal den Akt ausheben lassen
Bin mir nicht sicher ob diese Redewendung Ö ist, auffällig oft habe ich sie jedenfalls in Ö gehört. Und zwar nicht nur unter Juristen. Etwa auch mal auf einer Bank, wo ich Einsicht in die Kontobewegungen des vergangenen Jahres nehmen wollte. Die Frau am Schalter sagte "das muss ich mir ausheben lassen". Oder hier etwa
http://members.aon.at/robert.holzbauer/krausneker.htm
Ich kenne die Wendung nur passiv, also den Akt ausheben lassen und nicht: ich muß den Akt ausheben...
Die Wendung ist wohl sehr anschaulich aus der Zeit, wo man große schwere Aktenordner aus den Regalen herausheben musste ...
rolandschweiger 26.01.2009



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Österreichisches Deutsch bezeichnet die in Österreich gebräuchlichen sprachlichen Besonderheiten der deutschen Sprache und ihres Wortschatzes in der hochdeutschen Schriftsprache. Davon zu unterscheiden sind die in Österreich gebräuchlichen bairischen und alemannischen Dialekte.

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